Betrieblicher Brandschutz

Betrieblicher BrandschutzErstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Flucht- und Rettungspläne sind Bestandteil der Sicherheitsausstattung von öffentlich und gewerblich genutzten und weiteren, bestimmten baulichen Anlagen. Sie dienen der vereinfachten Vermittlung von Informationen über relevante Flucht- und Rettungswege sowie Brandbekämpfungs- oder Meldeeinrichtungen.

In Abstimmung mit dem Betreiber oder Mieter erstellen und aktualisieren wir Flucht- und Rettungspläne auf Grundlage der geltenden Regelwerke.

Erstellung von Feuerwehrplänen

Feuerwehrpläne sind i.d.R. Bestandteil der Ausstattung von baulichen Anlagen, welche über eine auf die Feuerwehr aufgeschaltete Brandmeldeanlage verfügen.

Der Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften der schnellen Orientierung im Gebäude. Er gibt Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte.

Wir erstellen und aktualisieren Feuerwehrpläne auf Grundlage der geltenden Regelwerke  und der ergänzenden Vorgaben der Brandschutzdienststellen.

Erstellung von Sonderplänen

In Einzelfällen kann die Erstellung von Sonderplänen erforderlich werden.
Sonderpläne dieser Art sind z.B. Bestuhlungspläne für Versammlungsstätten oder die Darstellung von Lagerflächen innerhalb von Industriebauten.

Erstellung von Brandschutzordnungen

Die Brandschutzordnung dient u.a. der Definition von Verhaltensregeln im Brandfall und richtet sich an Personen, welche sich kurz oder dauerhaft in baulichen Anlagen aufhalten.
Zudem fasst sie diejenigen Maßnahmen zusammen, welche den Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz (z.B. Brandschutzbeauftragte) übertragen werden.
Sie gliedert sich dem Regelwerk nach in die Teile A, B und C.
In enger Abstimmung mit dem Betreiber oder Arbeitgeber erstellen wir individualisierte Brandschutzordnungen auf Grundlage der geltenden Regelwerke.  

Stellung des externen Brandschutzbeauftragten

Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und / oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat.

Zusätzlich gefordert wird der Brandschutzbeauftragte im Baurecht der Bundesländer (z. B. in Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern).
Die daraus resultierenden Unternehmerpflichten/Aufgaben können durch eine extern bestellte Fachkraft (Brandschutzbeauftragter) erfüllt werden.

Wir stehen Ihnen als externe Brandschutzbeauftragte zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Wahrung und Umsetzung Ihrer betrieblichen, brandschutztechnischen Belange.

Besprechen Sie Ihren Bedarf mit uns

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0 61 31 - 32 75 10
info [at] brandschutz-lehmann.de

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